[ Auszug: Ist bedungen, daß der Handlungsgehilfe für Geschäfte, die von ihm
geschlossen oder vermittelt werden, Provision erhalten soll, so sind die
für die Handelsvert ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]